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Zum 01.10.2009 trat die EnEV 2009 in Kraft

 Zum 01.10.2009 trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Daraus ergeben sich folgende Neuerungen:

  • Verschärfung von 25-30% für den Neubaustandart
  • Übergangsfristen für Austausch von Öl- und Gasheizungen von vor 1978 sind Ende 2008 ausgelaufen.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.
  • Dämmung der obersten Geschossdecke für nicht begehbare aber zugängliche Decken wurde verschärft, neuer U-Wert: 0,24W/m²K
  • Bis 31.12.2011 müssen nun auch begehbare Geschossdecken oder alternativ das darüber liegende Dach gedämmt werden.
  • Stufenweise Außerbetriebnahme von elektronischen Nachtspeicherheizungen.

Ausnahmen:Fotolia 29569750 XS

Die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen und der obersten Geschossdecken müssen nicht durchgeführt werden, wenn diese unwirtschaftlich sind.

Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gelten die Anforderungen nur dann, wenn es seit dem 01.02.2002 einen Eigentümerwechsel gegeben hat.

ACHTUNG!

Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen erfolgt durch den Schornsteinfeger.

 

 

 

 

 

 

 

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