Zum 01.10.2009 trat die EnEV 2009 in Kraft
Zum 01.10.2009 trat die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Daraus ergeben sich folgende Neuerungen:
- Verschärfung von 25-30% für den Neubaustandart
- Übergangsfristen für Austausch von Öl- und Gasheizungen von vor 1978 sind Ende 2008 ausgelaufen.
- Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt sein.
- Dämmung der obersten Geschossdecke für nicht begehbare aber zugängliche Decken wurde verschärft, neuer U-Wert: 0,24W/m²K
- Bis 31.12.2011 müssen nun auch begehbare Geschossdecken oder alternativ das darüber liegende Dach gedämmt werden.
- Stufenweise Außerbetriebnahme von elektronischen Nachtspeicherheizungen.
Ausnahmen:
Die Dämmung der Heizungs- und Warmwasserleitungen und der obersten Geschossdecken müssen nicht durchgeführt werden, wenn diese unwirtschaftlich sind.
Bei selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern gelten die Anforderungen nur dann, wenn es seit dem 01.02.2002 einen Eigentümerwechsel gegeben hat.
ACHTUNG!
Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen Bestimmungen erfolgt durch den Schornsteinfeger.